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   BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51   

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https://dejure.org/1952,549
BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51 (https://dejure.org/1952,549)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1952 - I ZR 70/51 (https://dejure.org/1952,549)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1952 - I ZR 70/51 (https://dejure.org/1952,549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 299
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 28.01.1935 - IV 306/34

    Hat das Unwirksamwerden eines Schiedsvertrags nach Art. 9 Nr. III 5 des Gesetzes

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51
    Wird ein Teil eines Vertrages infolge einer Gesetzesänderung unwirksam, so wird die Wirksamkeit des Vertrages dadurch in der Regel nicht berührt (RGZ 146, 366 [369]).

    Das hat, wie das Reichsgericht (RGZ 146, 366 ff) mit Recht ausgeführt hat, zur Folge, daß eine von den Parteien zur Zeit des Vertragsschlusses in keiner Weise vorauszusehende Änderung der gesetzlichen Vorschriften, die von ihrem Willen nicht erfaßt werden konnte, den Bestand des Vertrages in der Regel nicht berühren kann.

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 51/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51
    Des von der Revision in der Verhandlung vor dem Senat weiter herangezogene Urteil des II. Zivilsenats des BGH vom 24. November 1951 - II ZR 51/51 - läßt die Frage der Bedeutung von Wertsicherungsklauseln ausdrücklich auf sich beruhen und befaßt sich nur mit der Auslegung eines besonders gearteten Vertrages, der jenem Rechtsstreit zugrunde lag.
  • BGH, 07.05.1951 - IV ZR 166/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51
    War die Forderung aber fällig, so entfiel nach den rechtsirrtumsfreien Ausführungen des Berufungsgerichts die Wertbeständigkeitsklausel mit dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 92, also mit dem 1. Juli 1947; denn von da ab war die Schuld "durch Zahlung - Mark für Mark - von Reichsmark erfüllbar." Diese Rechtsauffassung steht, entgegen den Ausführungen der Revision, auch nicht in Widerspruch zu den Urteilen des II. Zivilsenats des BGH vom 28. Februar 1951 - II ZR 33/50 - (NJW 1951, 399) und des IV. Zivilsenats des BGH vom 29. März 1951 - IV ZR 29/50 - (NJW 1951, 708) und vom 7. Mai 1951 - IV ZR 166/50 - (NJW 1950, 841), da diese Entscheidungen sich nur auf Ansprüche beziehen, die erst nach der Währungsumstellung fällig wurden.
  • BGH, 29.03.1951 - IV ZR 29/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51
    War die Forderung aber fällig, so entfiel nach den rechtsirrtumsfreien Ausführungen des Berufungsgerichts die Wertbeständigkeitsklausel mit dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 92, also mit dem 1. Juli 1947; denn von da ab war die Schuld "durch Zahlung - Mark für Mark - von Reichsmark erfüllbar." Diese Rechtsauffassung steht, entgegen den Ausführungen der Revision, auch nicht in Widerspruch zu den Urteilen des II. Zivilsenats des BGH vom 28. Februar 1951 - II ZR 33/50 - (NJW 1951, 399) und des IV. Zivilsenats des BGH vom 29. März 1951 - IV ZR 29/50 - (NJW 1951, 708) und vom 7. Mai 1951 - IV ZR 166/50 - (NJW 1950, 841), da diese Entscheidungen sich nur auf Ansprüche beziehen, die erst nach der Währungsumstellung fällig wurden.
  • BGH, 28.02.1951 - II ZR 33/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51
    War die Forderung aber fällig, so entfiel nach den rechtsirrtumsfreien Ausführungen des Berufungsgerichts die Wertbeständigkeitsklausel mit dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 92, also mit dem 1. Juli 1947; denn von da ab war die Schuld "durch Zahlung - Mark für Mark - von Reichsmark erfüllbar." Diese Rechtsauffassung steht, entgegen den Ausführungen der Revision, auch nicht in Widerspruch zu den Urteilen des II. Zivilsenats des BGH vom 28. Februar 1951 - II ZR 33/50 - (NJW 1951, 399) und des IV. Zivilsenats des BGH vom 29. März 1951 - IV ZR 29/50 - (NJW 1951, 708) und vom 7. Mai 1951 - IV ZR 166/50 - (NJW 1950, 841), da diese Entscheidungen sich nur auf Ansprüche beziehen, die erst nach der Währungsumstellung fällig wurden.
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09

    Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag

    Soweit sich die Beklagte auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.01.1952 (NJW 1952, 299) bezieht, verhält sich dieses allein zu § 139 BGB.
  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 53/09

    Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    Soweit sich die Beklagte auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.01.1952 (NJW 1952, 299) bezieht, verhält sich dieses allein zu § 139 BGB.
  • OLG Hamm, 16.12.2009 - 31 U 80/09

    Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler einer Kapitalanlage

    Soweit sich die Beklagte auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.01.1952 (NJW 1952, 299) bezieht, verhält sich dieses allein zu § 139 BGB.
  • BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53

    Patentlizenz und Dekartellierung

    Hierdurch kann aber, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf RGZ 146, 366 [369] und die Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Januar 1952 - I ZR 70/51 - in NJW 1952, 299 zutreffend ausgeführt hat, der Bestand eines Vertrages im ganzen regelmäßig nicht berührt werden, es sei denn, daß nichtige Teile mit den übrigen Abmachungen in einem derart engen Zusammenhang stehen, daß diese übrigen Abmachungen für sich allein keinen Bestand haben können.
  • BGH, 11.03.1952 - V BLw 8/51

    Rechtsmittel

    Diese rechtliche Beurteilung steht mit der herrschenden Rechtsprechung im Einklang (aus letzter Zeit vgl. BGH vom 8.1.1952, I ZR 70/51; OLG Schleswig vom 23.7.1951, DNotZ 1951, 416; Ranninger, DNotZ 1951, 397).

    Für andere Fragen und Rechtslagen hat die Regelung keine Bedeutung (vgl. Figge, MDR 1948, 23; Duden, DRZ 1947, 375/6), insbesondere wird durch die Verordnung Nr. 92 die Anwendbarkeit des § 139 BGB nicht ausgeschlossen (BGH vom 8.1.1952, I ZR 70/51).

  • BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51

    Grundstückskauf. Währungsreform

    Steht eine unwirksam gewordene Wertsicherungsklausel mit anderen Vereinbarungen in einem derart engen Zusammenhang dass der Vertrag ohne diese Wertsicherungsklausel nicht geschlossen worden wäre, so kommt § 139 BGB zur Anwendung (vgl auch die Entscheidung des I. Zivilsenats vom 8. Januar 1952 NJW 52, 299).
  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 24/61

    Erbteilskauf

    Durch die Erbteilsübertragungen ist der die Zuteilungen an die Erbteilsveräußerer (Heinrich und Emil Koppenberg) betreffende Teil des Auseinandersetzungsvertrags von 1955 nicht nachträglich genehmigungsbedürftig geworden mit der Folge, daß die Genehmigungsversagung ihn unwirksam gemacht (und diese Unwirksamkeit sich über § 139 BGB auch auf den die Zuteilung an den Kläger betreffenden Vertragsteil ausgedehnt) hätte; ein derartiges nachträgliches Unwirksamwerden von anfänglich wirksamen Rechtsgeschäften ist zwar (abgesehen etwa vom Fall der Anfechtbarkeit, bei dem jedoch von vornherein keine Vollwirksamkeit vorliegt) bei nachträglicher Gesetzesänderung denkbar (so lag der vom Berufungsgericht in Bezug genommene Fall BGH LM BGB § 139 Nr. 4 = NJW 1952, 299), aber nicht in dem andersartigen Fall von Änderungen durch willkürliche Maßnahmen eines Teils der Rechtsgeschäftspartner, wie hier durch die Erbteilsveräußerungen an einen Nichtlandwirt.
  • BGH, 30.04.1965 - V ZR 182/62

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über Wiederkauf und Abwendung - Entscheidende

    Die auf das Sparguthaben bezügliche Klausel des Vertrags ist somit weder nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 51 und der MilitärregierungsVO Nr. 92 noch nach der Umstellungsgesetzgebung unwirksam, sodaß sich die Frage, ob durch eine Unwirksamkeit der Vertrag im Ganzen, insbesondere die Abwendungsbefugnis, berührt würden (vgl. BGH Urt. v. 8. Januar 1952 I ZR 70/51 NJW 1952, 299), sich nicht stellt.
  • BGH, 23.04.1954 - V ZR 159/52

    Rechtsmittel

    Aber der Bundesgerichtshof hat sich bereits zu der weitergehenden ersten Auslegung bekannt (Urteil vom 8. Januar 1952 - I ZR 70/51 - LM BGB § 139 Nr. 4 = NJW 1952, 299; Beschluß vom 11. März 1952 - V BLw 8/51 - DNotZ 1952, 360 = RechtdLandw 1952, 123), und an dieser Auslegung ist festzuhalten.
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